AGB
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
Stand 2022
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Unser Sitz ist Hungen.
ANGEBOT / ANNAHME
Bei Abschluss eines Kaufvertrages ist der Inhalt der Auftragsbestätigung maßgebend, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht. Angebote sind freibleibend. Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. Bestellungen müssen mindestens 1 Tag vor dem Tag der Lieferung aufgegeben sein. Eine Haftung des Verkäufers für Kosten und Schäden durch Lieferverzögerungen oder notwendig werdender Stornierungen wegen schlechten Wetters oder technischer Schwierigkeiten ist ausgeschlossen. Vereinbarungen über uhrzeitgenaue Anlieferungen sind unverbindlich. Stornierungen des Käufers sind dem Verkäufer bis 12.00 Uhr mittags vor dem Tag der Lieferung schriftlich mitzuteilen. Sofern der Rasen schon geschält ist, kann der Verkäufer danach den vollen Kaufpreis einfordern.
VERPACKUNG / TRANSPORT
Der Rollrasen wird dem Käufer auf Einwegpaletten ab Hof/Schälstelle zur Verfügung gestellt. Die Transportsicherung bei Abholung der Ware ist Sache des Käufers. Für die Paletten wird ein Pfand gemäß der aktuellen Preisliste erhoben.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Bei Barverkäufen ist der Kaufpreis spätestens bei Erhalt der Ware fällig. Der Verkäufer ist grundsätzlich berechtigt Ware nur gegen Vorkasse zu liefern. Bei Kauf auf Rechnung ist die Zahlung sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.
GEWÄHRLEISTUNG
Eine Garantie für das Anwachsen des Rollrasens kann nicht übernommen werden, da die Aufzucht und Pflege in den wichtigen ersten Wochen nach dem Verlegen durch den Verkäufer nicht beeinflusst werden kann.
MÄNGELRÜGEN
Jede Lieferung bzw. Abholung ist sofort nach Übernahme zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind spätestens innerhalb 24 Stunden nach Empfang der Ware schriftlich zu rügen. Dies gilt auch für Mindermengen.
EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.
ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Gerichtsstand ist das für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht.